Den Begriff „Abwasser“ definiert § 54 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Danach ist Abwasser das „durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte, bei Trockenwetter abfließende Wasser (Schmutzwasser) und das nach Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser)“ (s. auch WHG).
Aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretende (gesammelte) Flüssigkeiten (z. B. mit Gülle oder Silage vermischtes Wasser, behandeltes Wasser aus Kleinkläranlagen gelten als Schmutzwasser.
Also nochmal anders formuliert:
- Schmutzwasser ist z.B. mit Gülle oder Silage vermischtes Wasser, behandeltes Wasser aus Kleinkläranlagen oder Wasser, dass aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austritt usw.
- Niederschlagwasser ist Wasser (auch geschmolzener Schnee), dass sich im Bereich von bebauten oder befestigten Flächen sammelt und abgeleitet werden muss.
- Sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagwasser werden als Abwasser betrachtet.
Das Thema Abwasser beschäftigt uns als Geologen meist dann, wenn es zur Versickerung gebracht werden muss. Denn prinzipiell können beide Arten Abwasser zur Versickerung gebracht werden. Darüber an anderer Stelle mehr.